Nach der Papierform ist der Großherzog überaus mächtig: Laut Artikel 33 der luxemburgischen Verfassung übt er allein die Exekutivgewalt aus.
( Quelle: Welt 1999)
Premierminister Juncker erklärte, die Entscheidung über eine mögliche Verschiebung liege beim luxemburgischen Parlament.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2005)
Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen Claus Ramrath (Kl.) und dem luxemburgischen Ministre de la Justice (Bekl.), zu dem das Institut des reviseurs d'entreprises beigeladen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)