mündlichen

  1. Dass die schriftlichen Zeugnisse der Massenkultur und die mündlichen der Gespräche zwei grundverschiedene Typen von Quellen sind, stört Illouz kaum. ( Quelle: Die Zeit (42/2003))
  2. Nach prozeßrechtlichen Grundsätzen dürften nach Beginn einer mündlichen Verhandlung neue Richter nicht beteiligt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Nun deutete der Präsident des Bundesgerichtshofes, Günter Hirsch, bei einer mündlichen Anhörung (Az.: KVR 26/03) in Karlsruhe an, daß auch er aus Wettbewerbsgründen gegen eine Beteiligung der Deutschen Post an Transoflex urteilen könnte. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.11.2004)
  4. Im vorliegenden Falle ist die die Ast. zur Zahlung rückständigen Wohngeldes in Höhe von 13249,63 DM verpflichtende Entscheidung des LG vom 12. 1. 1990 nicht am Schluß einer mündlichen Verhandlung verkündet worden, sondern im Dezernatswege ergangen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. In der mündlichen Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter die Angriffe auf Michael Stiller als Eingriff in die "gesetzlich geschützte Ehre" des Zeitungsredakteurs. ( Quelle: TAZ 1995)
  6. Das sagte der Vorsitzende Richter, Hartmut König, während der mündlichen Verhandlung am Dienstag. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2003)
  7. Das sagte der Vorsitzende Richter des 20. Zivilsenats, Eberhard Stilz, am Mittwoch in Stuttgart bei der mündlichen Verhandlung des vom Konzernkritiker Ekkehard Wenger beantragten Berufungsverfahrens. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  8. Dennoch haben solche schriftlichen und mündlichen Interventionen einen aktuellen politischen Stellenwert. ( Quelle: Die Zeit (48/2001))
  9. Sie hatten in der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche vor allem den Begriff der Regelstudienzeit moniert, weil dieser nicht genau definiert sei. ( Quelle: )
  10. Richterin Elisabeth Fehlhammer sagte am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München, sie werde sich der Rechtsauffassung der Anklage nicht anschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.06.2001)