Bis zum 26. Oktober 2004 muss ihr Pass noch nicht einmal maschinenlesbar sein.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.03.2004)
Auf der Karte stehen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Versichertennummer und Versichertenstatus (Mitglied, Familienangehörige oder Rentnerin) eingeprägt wie auf Kreditkarten und zusätzlich maschinenlesbar auf Chip oder Magnetstreifen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)