maschinenlesbar

  1. Bis zum 26. Oktober 2004 muss ihr Pass noch nicht einmal maschinenlesbar sein. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.03.2004)
  2. Auf der Karte stehen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Versichertennummer und Versichertenstatus (Mitglied, Familienangehörige oder Rentnerin) eingeprägt wie auf Kreditkarten und zusätzlich maschinenlesbar auf Chip oder Magnetstreifen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)