Kinderbetreuungskosten sind pauschal mit 480 Mark/Jahr oder bei Einzelnachweis bis max. 4 000 Mark fürs erste und 2 000 für jedes weitere Kind abzusetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Mitte 1963 errichtete der Staat den vertriebenen Grundeigentümern ein Konto - oft bei der Deutschen Bauernbank - und zahlte darauf unabhängig vom Willen der Betroffenen in den Fällen eines Wertes von über 10000 M eine nur in Raten von max.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)