Die geltende GOÄ begünstigt die Ausweitung medizinisch-technischer Leistungen und benachteiligt die zeitaufwendige persönliche Zuwendung des Arztes gegenüber seinem Patienten.
( Quelle: FAZ 1994)
Insgesamt werde 26 Klinikmitarbeitern Bestechlichkeit, Betrug oder Untreue beim Kauf von Herzklappen und anderer medizinisch-technischer Produkte von drei Firmen aus dem Raum Düsseldorf/Neuss vorgeworfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)