Die Unterscheidung danach, ob ein Publikationsorgan fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügt oder nicht, zielt nicht in unzulässiger Weise auf den Meiungsinhalt des Publikationsorgans, sondern stellt auf ein tragfähiges, meinungsneutrales Kriterium ab.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)