Wegen gemeinschaftlicher menschengefährdender Brandstiftung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Volksverhetzung und teilweise wegen Sachbeschädigung hat die Jugendstrafkammer des Landgerichts Darmstadt am Montag die drei Täter verurteilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)