Es sei auch nicht erkennbar, dass die Haftbedingungen menschenrechtswidrig seien.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.07.2003)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete das Berufsverbot 1995 als menschenrechtswidrig - auch wegen der Verletzung der Grundrechte auf Meinungs- freiheit.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2004)