Sollten sich nicht minestens 13 neue Kandidaten finden, fällt die Wahl in der Gemeinde aus.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.03.2005)
Auch § 15 II MitbestG schreibt vor, daß jeder Gruppe unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe und von ihrer Größe im Verhältnis zu den andern Gruppen minestens ein Sitz im Aufsichtsrat zukommt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)