Allerdings muß der Vorstand mitbestimmter Aktiengesellschafen mindestens zwei Vorstandsmitglieder aufweisen, wobei einem die Funktion des Arbeitsdirektors zufällt (§ 33 I MitbestG).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wir sind wie alle Großunternehmen ein mitbestimmter Betrieb.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Der Vorstand muß die Maßnahmen formulieren, aber der Aufsichtsrat muß sie begleiten, insbesondere ein mitbestimmter Aufsichtsrat, wie wir ihn bei der Bankgesellschaft haben.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)