Wenn der Umzug in eine Wohnanlage mit betreutem Wohnen stattfindet, wird in der Regel die Betreuung mitgemietet oder mitgekauft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Faustregel der Branche lautet, das auf einen guten und/odcer aktuellen Titel neun weitere fallen, die mitgekauft werden müssen.
( Quelle: TAZ 1991)