Wenn der Umzug in eine Wohnanlage mit betreutem Wohnen stattfindet, wird in der Regel die Betreuung mitgemietet oder mitgekauft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Er gehört ins Haus, den habe ich mitgemietet", erzählt die Galeristin.
( Quelle: Die Welt 2001)
Ein zu dem Gelände gehörender Spiel- und Sportplatz darf von den Kindern der Fremden ebenfalls nicht genutzt werden, weil das Land Hessen ihn nicht mitgemietet hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)