mitsenden

  1. Besonders auf einen Punkt des geplanten Konzentrationsrechts kaprizieren sich alle Senderbetreiber: Wenn ein Sender mehr als ein Zehntel der Zuschauer erreicht, so heißt es da, soll er einen "unabhängigen" Veranstalter stundenweise mitsenden lassen. ( Quelle: TAZ 1996)