mitversichern

  1. Krankenkassen müssen Zweitfrau mitversichern - Die Zweit- und Drittfrau eines Versicherten sind bei gesetzlichen Krankenkassen mitversichert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.10.2004)
  2. Allerdings nur dann, wenn Herr Steinek im Versicherungsvertrag ausdrücklich auch das Diebstahlrisiko für bereits eingebaute Teile mitversichern ließ. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Die pflichtversicherte Frau wollte ihren Sohn mitversichern lassen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 13.02.2003)