Krankenkassen müssen Zweitfrau mitversichern - Die Zweit- und Drittfrau eines Versicherten sind bei gesetzlichen Krankenkassen mitversichert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.10.2004)
Allerdings nur dann, wenn Herr Steinek im Versicherungsvertrag ausdrücklich auch das Diebstahlrisiko für bereits eingebaute Teile mitversichern ließ.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die pflichtversicherte Frau wollte ihren Sohn mitversichern lassen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 13.02.2003)