Göring-Eckardt wies darauf hin, für diesen Personenkreis sei bei der bisher letzten Rentenreform eine Grundsicherung von 300 bis 400 Euro monatlich plus Wohngeld eingeführt worden.
( Quelle: Spiegel Online vom 23.10.2003)
In der ehemaligen DDR steigt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 3000 Mark und für die Krankenversicherung auf 2250 Mark.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)