motivationsfördernd

  1. Wenn Langzeitarbeitslosen ein befristeter Lohnzuschuß gezahlt wird, der dazu führt, daß ihr Einkommen aufgrund einer Erwerbstätigkeit deutlich über dem Sozialhilfeanspruch liegt, kann man dies zwar als motivationsfördernd vertreten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)