Sollte ein Jahresbeitrag bis ein Monat nach Fälligkeit nicht eingezahlt sein, so wird der Betrag für die gesamte Mitgliedszeit fällig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Verzugszinsen können automatisch gefordert werden, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang beziehungsweise Zahlungsaufforderung bezahlt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)