Diese Gleichstellung bedingt zudem Absatz 1 des § 836 ZPO; denn Überweisungswirkung ist danach Ersetzung der für die Berechtigung zur Einziehung der Forderung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts erforderlichen Schuldnererklärungen (16).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dieses sieht vor, dass beispielsweise ein lettisches Unternehmen seine Dienste in Deutschland nach den Vorschriften seines Heimatlandes anbieten kann.
( Quelle: Tagesschau vom 04.03.2005)
Nun sind die nach den Vorschriften des DMBG eingesetzten Werte gemäß § 74 DMBG die maßgebenden Ausgangswerte für die Steuern vom Einkommen und Ertrag.
( Quelle: Die Zeit (11/1952))
Dazu sprach die Generalregelung des Art. 233 § 2 II EGBGB aus, wem das Volkseigentum zufalle, richte sich nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums. Das ist in erster Linie das Treuhandgesetz mit seinen Durchführungsverordnungen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Eine Eigentumsübertragung von organisationseigenem auf volkseigenes Vermögen war nach den Vorschriften des anzuwendenden Zivilrechts der DDR nicht ausgeschlossen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Realgewerbeberechtigungen können auf jede nach den Vorschriften dieses Gesetzes zum Betriebe des Gewerbes befähigten Person in der Art übertragen werden, daß der Erwerber die Gewerbeberechtigung für eigene Rechnung ausüben darf.
( Quelle: Sartorius: Gesetze)
Nach nach den Vorschriften des Korans soll jeder gläubige Muslim einmal in seinem Leben an der Pilgerfahrt teilnehmen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 02.02.2004)
Soweit zunächst ein Verkauf oder eine Enteignung nicht erfolgte, wurde das Vermögen nach den Vorschriften der §§ 3-5 VermögenssicherungsVO vom 17. 7. 1952 (4) behandelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Weder gibt ihm das Urteil des Schwurgerichts, das ja nicht sein Urteil war, einen neuen Revisionsgrund, noch rechtfertigt es nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung eine Wiederaufnahme seines Verfahrens.
( Quelle: Die Zeit (11/1974))
Die erfolgte in Form einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)