nachbelastet

  1. Beispielsweise werden bei Autovermietungen oder Hotels die Kunden nach Abrechnung häufig nachbelastet, und zwar gemäß den im Kleingedruckten der Verträge unterschriebenen Bedingungen, was in fremder Sprache häufig nicht verstanden werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)