Allein in Brandenburg können 206 Praxen nicht nachbesetzt werden, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 120, in Sachsen 58. Betroffen sind vor allem Hausarztpraxen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.02.2005)
Es könne nicht angehen, sagte deren hochschulpolitische Sprecherin, Heike Opitz, "daß aufgrund des Fehlens einer verbindlichen Regelung eine so wichtige Stelle nicht nachbesetzt wird".
( Quelle: Die Welt vom 14.05.2005)