Im Grunde genommen gibt es kaum Frauen, die tatsächlich vom nachehelichen Unterhalt leben können.
( Quelle: Junge Welt 2001)
In diesem Zusammenhang nannten die Richter den nachehelichen Unterhalt, den Unterhalt für die Kinder sowie Versorgungsansprüche im Alter und bei Krankheit.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.02.2004)
Im Familienrecht sind bei den Unterhaltsvorschriften die Änderungen der Regelunterhalts- Verordnung berücksichtigt und die Obliegenheit zur Vermögensumschichtung im Rahmen des § 1577 beim nachehelichen Unterhalt neugefaßt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dass einer schwangeren Frau ein Ehevertrag abgepresst wurde, in dem sie auch auf nachehelichen Unterhalt ganz verzichtet, ist sittenwidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2001 festgestellt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.02.2004)