Da vergessen selbst einige der wackersten 'VGBE'-Kämpen, ihre Aufmerksamkeit den eben nachgefüllten Maßkrügen zu widmen, die dem Vereinsziel Numero 1 nun nicht mehr so ganz entsprechen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Grundsätzlich gilt: Die Garantie des Druckers erlischt nur dann, wenn die nachgefüllten Patronen den Schaden nachweislich verursacht haben oder das Nachfüllen als unsachgemäße Handhabung gewertet wird, erklärt Vobis-Experte Traude.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.02.2005)