Am Jahresende könne man nach den Erfahrungen des ersten Hartz-IV-Jahres entscheiden, ob bei den Arbeitsgemeinschaften nachgesteuert werden müsse.
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.05.2005)
Allerdings habe der Senat sowohl beim Landgericht als auch bei den Sozialgerichten nachgesteuert.
( Quelle: DIE WELT 2001)