Verkehrssündern sollen in der Flensburger Kartei künftig bis zu vier Strafpunkte erlassen werden, wenn sie sich freiwillig in Aufbau-Seminaren nachschulen lassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Liegen ihre Heilerfolge unter den statistischen Vorgaben, müssen sie sich möglicherweise nachschulen lassen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)