nachvertraglichen

  1. Beim Arbeitgeber beziehen sich die nachvertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer vornehmlich auf die Förderung seines beruflichen Fortkommens. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.01.2003)
  2. Nun ist aber die Karenzentschädigung gerade das Entgelt für das Unterlassen nachvertraglichen Wettbewerbs, dementsprechend auch für das Nichtabwerben von Stammkunden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)