nachvertragliches

  1. Scheidet ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen aus und ist kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden, darf der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber auf dem Markt in Wettbewerb treten. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)