nachzuprüfender

  1. Lediglich drohender, vom Gericht jedoch stets sorgfältig nachzuprüfender und im Urteil zu begründender Verlust des Arbeitsplatzes oder der beruflichen Existenz infolge eines Fahrverbots kann u.U. eine Ausnahme rechtfertigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)