Für die Ausästungen hat sich die Flussmeisterei eine naturschutzrechtliche Genehmigung eingeholt.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 22.04.2002)
Bis voraussichtlich Ende August soll eine abschließende naturschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2004)
Doch es sei ungewiss, ob dafür die naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2001)
Die naturschutzrechtliche Ausnahmeerlaubnis schreibe sogar vor, dass die Rodung bis 31. August beendet sein müsse.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 25.08.2003)