nebenberufl

  1. Außer dem angebl. nebenberufl. Unterricht hatten die Kl. (es handelte sich stets um junge Lehrer) keine andere Tätigkeit, sondern waren auf die Erteilung des Teilzeitunterrichts als Haupttätigkeit angewiesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Antragsgegnerin beschäftigt im Werbeaußendienst als Angestellte beschäftigte Vertreter, die Außendienstangestellten, sowie haupt- und nebenberufl. Vertreter, die als freie Handelsvertreter beschäftigt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Der Begriff "hauptberuflich" diente dann zur Beschreibung des Regelfalls und stünde im Gegensatz zu der Stellung derjenigen Mitarbeiter, die der Vermittlung von Versicherungen nur nebenberufl. nachgehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)