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  1. Der Kl. verdiente zuletzt unter Anrechnung aller anrechenbaren Nebenleistungen 8426,92 DM brutto im Monat; auf das Arbeitsverhältnis findet nach § 2 des Arbeitsvertrages der BAT nebst NebenTVen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Um solches in der Grabenstraße verwirklichen zu können, sei aber eine eigene Vorführtechnik nebst einem höheren städtischen Zuschuß nötig. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. In zwei Wochen besucht die englische Königin nebst Prinzgemahl Philip die Metropole des Freistaates. und dann platzt so ein Zeitungsartikel in die sächsische Vorfreude. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. So bestellen wir als Vorspeise "Tahu Goreng" (4,50 Euro) - der gebratene Tofu wird fein filetiert und nebst geraspelten Möhren und Gurken in Begleitung zweier Soßen gereicht: süß-sauer-scharfe Chilisoße und Erdnuss-Soße. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.11.2005)
  5. An einigen Häuserwänden sieht man Mariengemälde, an anderen die Kaaba in Mekka nebst Flugzeug - hier wohnt jemand, der die Pilgerfahrt gemacht hat. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  6. Dieser, nebst seiner Staffelkollegen Franz Ratzenberger, Thomas Renner und Zehnkämpfer Gernot Kellermayr, dürfte wohl am Freitag in Vöcklabruck sein letztes Rennen gelaufen sein. ( Quelle: TAZ 1993)
  7. Junge hielt gleichsam zwei Tanzkulturen fest: die "klassische", nebst Anstandsregeln und genauer Schrittfolge, und den von oben beargwöhnten Beat, der auch bei jungen DDRlern ungleich beliebter war als Tango und Fox. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  8. Im Jahr 1933 wurde der Friedensmissionar Ernst Friedrich von den Nazis verhaftet, das Museum zerstört und in ein "Sturmlokal" nebst Folterkammer umgewandelt. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Der "Straßenjungs"-Sänger überreicht Steffi eine CD nebst Brief und fragt: "Mögen Sie Musik?" ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Gemäß § 4 ZVB ist Berechnungsgrundlage das im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogene Grundgehalt des aktiven Arbeitnehmer nebst bestimmten Zulagen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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