neueingestellte

  1. Kündigungsschutz: Für neueingestellte Beschäftigte soll eine Probezeit von bis zu zwei Jahre gelten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2005)
  2. Im Hamburger Heinrich Bauer Verlag müssen neueingestellte Journalisten von sofort an ohne Lohnausgleich länger arbeiten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. In Bremen bekommen neueingestellte Straßenbahner seit kurzem sechs Prozent weniger Lohn als ihre Kollegen. ( Quelle: TAZ 1996)