Auch wenn ein solcher Einsatz weder durch das Völkerrecht abgedeckt wäre, noch mit den Verpflichtungen in Übereinstimmung zu bringen wäre, die sich für die nicht-nuklearen Nato-Mitglieder aus dem Atomwaffensperrvertrag ergeben?
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.03.2002)