nicht-politischen

  1. Die Gerichte bedienten sich hierbei des sogenannten subjektiven Täterbegriffs, der in nicht-politischen Prozessen bereits seit 1956 vom Bundesgerichtshof verworfen worden war. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Die Möglichkeiten Bonns, konkret auf den Friedensprozeß einzuwirken, sind allerdings begrenzt und liegen im eher nicht-politischen Bereich. ( Quelle: Welt 1996)