nicht-staatliche

  1. Die European Humanities University (EHU) war die einzige nicht-staatliche Hochschule in Belarus (Weißrussland), die staatlich anerkannt war. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.11.2004)
  2. Kortmann forderte, in der Neuregelung müsse auch nicht-staatliche Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.09.2001)
  3. Auch nicht-staatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung sollten als Asylgründe gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)