nicht-tarifgebundener

  1. Wenn ein nicht-tarifgebundener Betrieb das Unternehmen übernehme, sei er nur an die zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden Tarife gebunden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2002)