nichtberufliche

  1. Für die vom Finanzamt begehrte Unterscheidung danach, ob der Schaden während der Fahrt (berufliche Veranlassung) oder während des Parkens (nichtberufliche Veranlassung) eingetreten ist, sind keine einleuchtenden Gründe erkennbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)