nichtdienstlichen

  1. Zu den Tätigkeiten im nichtdienstlichen Interesse gehörten unter anderem ein Vortrag in einer Fahrschule, die Teilnahme an Fernsehsendungen oder Geschäftsführer in einer GmbH, aber auch das Trainieren einer Fußballmannschaft. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)