Eheliche und nichteheliche Kinder sollen rechtlich gleichgestellt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Im Übrigen seien eheliche Kinder bei der Krankenversicherung nicht so schutzbedürftig wie nichteheliche Kinder.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2003)