nichteheliche Kinder

  1. Eheliche und nichteheliche Kinder sollen rechtlich gleichgestellt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Im Übrigen seien eheliche Kinder bei der Krankenversicherung nicht so schutzbedürftig wie nichteheliche Kinder. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2003)