Wer diese unkomplizierte Form des Zusammenlebens wählt, vergisst oft, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine gesetzlich verankerte Institution ist.
( Quelle: Die Welt Online vom 12.05.2002)
Die im Beamtendeutsch als nichteheliche Lebensgemeinschaft verklausulierte Form des Zusammenseins wird jedoch rechtlich weiterhin stiefmütterlich behandelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)