Es muß klarer formuliert werden, wie in der Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Personen, also geistig Behinderten, umgegangen werden darf.
( Quelle: TAZ 1996)
Behindertenverbände, Bürgerinitiativen sowie Ärzte- und Patientenorganisationen laufen Sturm vor allem gegen die in dem als Bioethik-Konvention bekannten Papier vorgesehene Forschung an "nichteinwilligungsfähigen Personen".
( Quelle: Welt 1998)
Für die Deutsche Bischofskonferenz forderte Prälat Paul Bocklet, die Formulierungen zum Schutz von Embryonen und zur Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen müßten präzisiert werden.
( Quelle: Welt 1998)
Wegen "völlig unzureichender Bestimmungen" bezüglich der Forschung an Embryonen und an nichteinwilligungsfähigen Personen sei der Konventionsentwurf "aus christlicher Verantwortung heraus nicht zustimmungsfähig".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)