Bisher ist vorgesehen, den Spitzensatz für alle nichtgewerblichen Einkünfte von jetzt 53 Prozent auf 48,5 Prozent im Jahr 2002 zu senken.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Daraus folgt aber zugleich, daß eine Personengesellschaft anders als ein Einzelkaufmann die der Erzielung der - ihrer Art nach - nichtgewerblichen Einkünften dienenden Wirtschaftsgüter nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen (34) behandeln kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)