nichtrichterliches

  1. Auch bei den Gerichten sieht der Rechnungshof "Luft" zum Sparen: Es sei nicht einsichtig, warum etwa für Richter und nichtrichterliches Personal jeweils eine eigene Personalverwaltung vorgehalten werde, sagte Eibelshäuser. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2005)