nichtschadstoffarme

  1. Die Senatsverkehrsverwaltung hat gestern darauf verwiesen, daß Anwohner des Innenstadtbereiches nur dann Sondergenehmigungen für nichtschadstoffarme Pkws erhalten, wenn diese vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen sind. ( Quelle: TAZ 1994)