Zu Arbeitseinkommen gehören Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Pensionen und gesetzliche Altersrenten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2005)
Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.12.2005)