notariell beurkundet

  1. Der Erwerb oder die Belastung eines Grundstückes muß grundsätzlich notariell beurkundet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Wie die Käufer am Freitag bekannt gaben, seien die Verträge schon notariell beurkundet. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Sollte die derzeitige Vereinbarung wie vorgesehen in den nächsten Tagen notariell beurkundet werden, muß die FDP allerdings nur acht von 23 Millionen Mark zahlen; 15 Millionen hat ein Gutachter für die Sanierung veranschlagt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Diesen Ansprüchen wären die Bauherren aber auch dann ausgesetzt, wenn sie bei Abschluß des Fertighausvertrags bereits Eigentümer des Grundstücks gewesen wären oder dieses damals schon - notariell beurkundet - gekauft hätten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)