notarielle Beurkundung

  1. Ob neben Notaren gegebenenfalls auch andere Personen (deutsche Konsule) wirksam die erforderte notarielle Beurkundung vornehmen können, darüber muß sich der Betreffende selbst informieren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Meint der Verkäufer, auf die notarielle Beurkundung oder die Registereintragung könne man in Spanien verzichten, lauert der Betrug. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Einschränkungen sind aber zu beachten, wo das Gesetz oder ein zuvor geschlossener Vertrag die Schriftform oder gar die notarielle Beurkundung vorsehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.04.2001)