notariellem

  1. Die Übereinkunft sei daher nur mit notariellem Siegel gültig. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Eine Wohnung sei angeschafft, wenn der Käufer die wirtschaftliche Verfügungsmacht gemäß dem notariellem Kaufvertrag habe. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Vielmehr sei man sich erst später, als er mit bereits notariellem Vertrag das Vermögen der Erbin verwaltete, menschlich nahe gekommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)