Der Entwurf für das novellierte Landesgesetz liege "fertig in der Schublade", man wolle die Initiative in Bonn aber nicht durch einen isolierten Vorstoß Stuttgarts stören.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die novellierte Fassung sieht ein dreistufiges Verfahren vor: 400 000 Bürger können eine Volksinitiative starten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.07.2004)