ordentl

  1. Hier könnte eine ordentl. Künd. zweckvereitelnd wirken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Daß die einstweilige Vfg. für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluß des ordentl. Beschlußverfahrens endgültige Tatsachen schafft, nämlich - über eine bloße Anspruchssicherung hinausgehend - zur Anspruchsbefriedigung führt, steht nicht entgegen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Der Fortfall des Unterrichtsbedürfnisses infolge Reduzierung der Schülerzahlen stellt für die Bekl. einen betriebsbedingten Grund (§ 1 Abs. 2 KSchG) für den Ausspruch von ordentl. Änderungskündigung dar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)