Schon die berechtigte, ordnungsmäßige Bankautomatenbenutzung enthält keine Vermögensverfügung durch Bankangestellte; es ist gerade der Sinn der Einrichtung, eine solche zu ersparen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Im Streitfall stellt sich die Frage dahin, ob die ordnungsmäßige Benutzung von Hausgrundstücken die Zufahrtsmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen erfordert, so daß ihr Fehlen als Verbindungsmangel im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)